ICTY-Pressemitteilung zur Zeugenaussage von Wesley Clark

Den Haag, 19. November 2003
JL/P.I.S./802-e

Zeugenaussage von General Wesley Clark im Verfahren gegen Miloševic am 15. und 16. Dezember 2003
Kein öffentlicher Zugang an diesen Tagen
Veröffentlichung der Aufzeichnung der Zeugenaussage nach 48 Stunden

Die Dritte Kammer hat am 17. November 2003 beschlossen, dass General Wesley Clark im Verfahren gegen Miloševic am 15. Dezember 2003 als Zeuge gehört wird und am folgenden Tag zur Vervollständigung seiner Aussage zur Verfügung steht.

Die Kammer hat ferner eine frühere vertrauliche Entscheidung vom 30. Oktober 2003 bekannt gemacht, worin die Bedingungen dargelegt sind, unter denen General Clark seine Aussage machen wird. Mit dieser Entscheidung genehmigte die Kammer die zusätzliche Aufnahme von General Clark in die Liste der Zeugen der Anklage sowie umfassende Schutzmaßnahmen, die von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (US-Regierung) verhängt worden sind gemäß Regel 70 der Verfahrensordnung des Tribunals ["Tribunal´s Rules of Procedure and Evidence (RPE)"].

Hintergrund:

Die US-Regierung hat sich bereit erklärt, General Clark zu gestatten, im Verfahren gegen Miloševic gemäß Regel 70 Verfahrensordnung (RPE) auszusagen, und ist insofern ["as such"] berechtigt, bestimmte Schutzmaßnahmen hinsichtlich seiner Zeugenaussage zu verlangen. Diese Schutzmaßnahmen wurden durch das Büro des Anklägers beantragt.

Die Kammer ist durch eine Entscheidung der Berufungskammer (Ankläger gegen Miloševic, "Entscheidung über die Auslegung und Anwendung von Regel 70" vom 23. Oktober 2002) gebunden, welche dem Informationsgeber (US-Regierung) das Recht gewährt, gemäß Regel 70 der Verfahrensordnung (RPE) bestimmte Bedingungen für die Aussage eines von ihm zur Verfügung gestellten Zeugen durchzusetzen.

Die von der US-Regierung beantragten Schutzmaßnahmen werden erbeten, um ihre nationalen Interessen zu schützen, und die Kammer hat diesen Schutzmaßnahmen auf dieser Grundlage stattgegeben.

Die Kammer hat am 30. Oktober 2003 wie folgt beschlossen:

  1. "General Wesley Clark ("der Zeuge") wird der Liste der Zeugen der Anklage hinzugefügt;

  2. die Aussage des Zeugen wird als Information behandelt, die entsprechend und gedeckt durch Regel 70 (C) and (D) gegeben worden ist;

  3. Zwei Vertreter der US-Regierung dürfen während der Aussage des Zeugen im Gerichtssaal anwesend sein;

  4. Die Aussage des Zeugen soll in offener Sitzung ["open session"] unter den unten angeführten Schutzmaßnahmen gemacht werden;

  5. Die Aussagen, die in den Absätzen 61, 62, 63, 65, 66, 67 und 85 der Zusammenfassung zu dem Antrag als ex parte-Anhang A enthalten sind, erfolgen in geschlossener Sitzung ["private session"] um die nationalen Interessen der USA zu schützen, und für weitere Aussagen kann aus demselben Grunde beantragt werden, ebenso zu verfahren;

  6. Der Zuschauerraum bleibt während der Aussage des Zeugen geschlossen;

  7. Die Übertragung der Zeugenaussage wird für einen Zeitraum von 48 Stunden verzögert, um die US-Regierung in die Lage zu versetzen, die Protokollabschrift zu überprüfen und sich zu der Frage einzulassen, ob die in offener Sitzung gemachten Zeugenaussagen redaktionell bearbeitet werden sollten, um die nationalen Interessen der USA zu schützen, und wird danach für einen weiteren Zeitraum verzögert, um die Kammer in die Lage zu versetzen, eventuell beantragte redaktionelle Änderungen zu erwägen und festzulegen, und, falls angeordnet, für die Durchführung der redaktionellen Änderungen auf der Bandaufzeichnung der Zeugenaussage vor deren Freigabe;

  8. Der Umfang der Hauptvernehmung und des Kreuzverhörs des Zeugen sind auf den Inhalt der Zusammenfassung wie dem Antrag als ex parte-Anhang A beigefügt zu beschränken;

  9. Der Angeklagte oder die Amici Curiae (vom Tribunal gegen den Willen des Angeklagten bestellte Quasi-Verteidiger/Anm.d.Übers.) können eine Erweiterung des Umfangs der Zeugenvernehmung beantragen, und zwar durch vorherige Genehmigung der US-Regierung (eingeholt direkt von der Regierung oder durch die Vertretung des Büros des Anklägers), sobald ihnen die Zusammenfassung der zu machenden Hauptaussage eröffnet worden ist; und

  10. Die Anklage wird die im ex parte-Anhang A enthaltene Zusammenfassung umgehend eröffnen..

Eine Benachrichtigung der Journalisten über die für die Medien getroffenen Vorkehrungen zum Anschauen der Aufnahmen von General Clarks Zeugenaussage nach dem 16. Dezember 2003, erfolgt zu gegebener Zeit.


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